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Am 1. September 2014 hat am Medienhafen Düsseldorf mit „Discover White“ eine rein Apple Mac-basierte Zahnarztpraxis ihre Pforten eröffnet. Bei der Planung und Konzeption der neuen Zahnarztpraxis wurde Wert darauf gelegt, dass ausschliesslich Mac-Computer mit dem Apple-Betriebssystem OS X zum Einsatz kommen. Unterstützt wurde das Projekt in technischer Hinsicht durch den Apple-Spezialisten Dirk Küpper, der in den letzten Jahren bereits deutschlandweit mehr als 30 weitere Zahnarztpraxen erfolgreich von Windows auf Mac OS X migriert hat. Erfahren Sie in diesem Artikel, welches Fazit die Zahnarztpraxis „Discover White“ in Düsseldorf nach dem ersten Betriebsmonat aus der Entscheidung zieht, eine rein Apple-basierte Zahnarztpraxis zu betreiben und wie sich das FileMaker-basierte Werkzeug gFM-Dental im Praxiseinsatz schlägt.
Um die in der Röntgenverordnung vorgeschriebene arbeitstägliche und monatliche Konstanzprüfung des Befundmonitors am digitalen Röntgengerät unter dem Apple-Betriebssystem OS X durchzuführen, nutzt die Zahnarztpraxis das von goFileMaker entwickelte Datenbankwerkzeug gFM-Dental.
Die auf der FileMaker-13-Plattform basierende Software wird auf dem Computer, an dem ein Befundmonitor angeschlossen ist, installiert und als Startobjekt eingerichtet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass gFM-Dental bei jedem Systemstart automatisch gestartet wird, um sofort die Konstanzprüfung des Befundmonitors durchführen zu können. Nach dem Start zeigt gFM-Dental mit auffälligen Symbolen, ob die Konstanzprüfung des Befundmonitors am aktuellen Tag bereits durchgeführt wurde. Bei Bedarf kann die Prüfung innerhalb weniger Sekunden durchgeführt werden. Das Prüfergebnis wird in einem Protokoll gespeichert, das jederzeit ausgedruckt oder für die Verarbeitung in anderen Anwendungen exportiert werden kann.
gFM-Dental unterstützt alle Desktop-Macs seit 2006 sowie alle Standard-Bildschirmauflösungen handelsüblicher Displays. Sowohl für die arbeitstägliche als auch für die monatliche Konstanzprüfung können bis zu acht Prüfkriterien individuell eingerichtet werden.
Die brandneue Zahnarztpraxis „Discover White“ in Düsseldorf setzt ausschließlich Apple-Hardware ein und betreibt damit ein hochmodernes Planmeca DVT, das 3D-Bilder nach Angaben von Dirk Küpper innerhalb von nur 2,5 Sekunden an den angeschlossenen Mac überträgt. Für die Konstanzprüfung des Befundmonitors setzt die Praxis das Datenbankwerkzeug gFM-Dental ein. Das Fazit der Betreiber nach dem ersten Betriebsmonat fällt kurz und knapp aus: Alles läuft!
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Haben Sie die Überschrift zweimal lesen müssen? Aber Sie haben richtig gelesen: Wer bis zum 20. Dezember 2012 eine Lizenz von FileMaker Pro 12 oder FileMaker Pro 12 Advanced kauft, erhält eine weitere Lizenz des gleichen Produkts kostenlos dazu. Das Angebot gilt bei Kauf einer entsprechenden Lizenz im FileMaker Webstore…
gFM-Dental, das Werkzeug für die arbeitstägliche und monatliche Konstanzprüfung von Befundungsmonitoren digitaler Röntgengeräte für Zahnärzte, unterstützt in der neuen Version 1.1 ab sofort die neue Norm DIN 6868-157. Die neue Norm wurde am 1. November 2014 veröffentlicht und beinhaltet die Abnahme- und Konstanzprüfung für qualitätssichernde Maßnahmen an Bildwiedergabesystemen und ihrer…
Die arbeitstägliche und monatliche Konstanzprüfung von Befundungsmonitoren in einer Zahnarztpraxis wurde bisher nach Anhang B der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-Richtlinie) durchgeführt. Durch Beschluss des Länderausschusses Röntgenverordnung (LA RöV) vom 4. November 2014 wurden drei Abschnitte der QS-Richtlinie geändert, die bundesweit die Durchführung und Bewertung von Abnahmeprüfungen sowie die Konstanzprüfung von Röntgeneinrichtungen regelt. Demnach…
Nach § 16 der Röntgenverordnung (RöV) ist jede Zahnarztpraxis in Deutschland verpflichtet, ihre Röntgenanlagen und alle verbundenen Geräte in regelmäßigen Abständen auf ordnungsgemäße Funktion zu prüfen. Es handelt sich hierbei um eine qualitätssichernde Maßnahme, die sicherstellen soll, daß diagnostisch aussagefähige Röntgenbilder mit einer möglichst geringen Strahlenbelastung des Patienten gewährleistet werden können. Dazu…
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