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gFM-Dental, das Werkzeug für die arbeitstägliche und monatliche Konstanzprüfung von Befundungsmonitoren digitaler Röntgengeräte für Zahnärzte, unterstützt in der neuen Version 1.1 ab sofort die neue Norm DIN 6868-157. Die neue Norm wurde am 1. November 2014 veröffentlicht und beinhaltet die Abnahme- und Konstanzprüfung für qualitätssichernde Maßnahmen an Bildwiedergabesystemen und ihrer Umgebung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die gesamte Bilddarstellungskette geprüft wird. Für die Umsetzung der neuen Richtlinie wurden Raumklassen eingeführt, die die Beleuchtungsstärke des Umgebungslichts und den Tätigkeitsbereich in den Anforderungen berücksichtigen. Die neue Norm DIN 6868-157 gilt für alle Monitore, die ab dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen werden. Für alle vor diesem Zeitpunkt in Betrieb gesetzten und erfolgreich abgenommenen Monitore gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Erfahren Sie in diesem Artikel, was sich bei der arbeitstäglichen Konstanzprüfung für Geräte ab dem 1. Mai 2015 ändert.
Wie bereits zuvor muss ein Befundungsmonitor auch unter der neuen Norm DIN 6868-157 täglich auf korrekte Funktion geprüft werden. Bei der arbeitstäglichen Konstanzprüfung handelt es sich um eine visuelle Prüfung am neuen Testbild TG18-UIQ, bei der in der Zahnarztpraxis insgesamt vier Kriterien zu prüfen sind. Das neue Testbild befindet sich im Lieferumfang von gFM-Dental und kann in den Einstellungen als anzuzeigendes Testbild eingerichtet werden.
Folgende Kriterien sind bei der arbeitstäglichen Konstanzprüfung in der Zahnarztpraxis zu prüfen:
Die monatliche Konstanzprüfung entfällt bei der neuen Norm DIN 6868-157. Die halbjährliche Konstanzprüfung muss in der Zahnmedizin mit den Raumklassen 5 und 6 nur jährlich erfolgen. Bei der jährlichen Konstanzprüfung werden zwei visuelle Prüfungen vorgenommen: die Homogenität innerhalb eines Bildwiedergabegeräts sowie die Überprüfung des Farbeindrucks und der Gleichförmigkeit. Dabei wird für 18 Grauwertstufen die Leuchtdichte ermittelt und dabei geprüft, ob die DICOM-Kennlinie korrekt dargestellt wird. Außerdem wird die Minimal- und Maximal-Leuchtdichte überprüft, aus denen das maximale Leuchtdichteverhältnis ermittelt wird.
Folgende Kriterien werden bei der jährlichen Konstanzprüfung in der Zahnmedizin (RK5 und RK6) geprüft:
Für andere Raumklassen außerhalb der Zahnmedizin sind weitere Prüfkriterien erforderlich.
Um die arbeitstägliche Konstanzprüfung eines Befundmonitors durchzuführen, der nach dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen und erfolgreich abgenommen wurde, können Sie in gFM-Dental das dafür erforderliche Testbild einrichten.
Die Einrichtung des Testbildes und aller erforderlichen Prüfkriterien erfolgt in gFM-Dental unter dem Menüpunkt [Einstellungen]. Wählen Sie unter dem Punkt [Bildschirmauflösung] den Eintrag [DIN 6868-157 (ab 1. Mai 2015] aus. Entfernen Sie die Prüfkriterien der arbeitstäglichen Konstanzprüfung aus gFM-Dental durch Klick auf die rote [Entfernen]-Schaltfläche links vor dem Eintrag. Fügen Sie nun die in diesem Artikel im Abschnitt „Arbeitstägliche Konstanzprüfung“ genannten vier Prüfkriterien in der Zahnmedizin ein.
Nachdem Sie gFM-Dental wie beschrieben eingerichtet haben, können Sie die arbeitstägliche Konstanzprüfung nach der neuen Norm DIN 6868-157 durchführen.
Für bestehende Kunden ist ein Update auf gFM-Dental 1.1 in der Regel nicht erforderlich, da Bildschirme, die vor dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen wurden, nicht nach der neuen Norm DIN 6868-157 überprüft werden müssen.
Die aktuelle Version gFM-Dental 1.1 steht ab sofort zum Download zur Verfügung und kann ohne Registrierungsschlüssel für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos und unverbindlich getestet werden. Ein gültiger Lizenzschlüssel kann im goFileMaker Onlineshop erworben werden.
Wußten Sie schon, dass Sie gFM-Dental auch durch weitere Funktionen für Ihre individuellen Anforderungen anpassen und erweitern lassen können? gFM-Dental basiert auf dem Datenbanksystem FileMaker Pro 13 mit der gFM-Business-Plattform und läßt sich problemlos um weitere Funktionen erweitern. Durch die Möglichkeit, auch Fremdhardware anzusteuern und auszulesen, sind verschiedenste Anwendungsgebiete wie z.B. Zeiterfassung der Mitarbeiter, Dokumentarchivierung mit Scanner-Unterstützung oder die automatisierte Dokumentation von Geräten wie Sterilisatoren o.Ä. möglich.
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